srijeda, 31. kolovoza 2016.

Mütter müssen leiblichen Vater nennen

Mütter von "Kuckuckskindern" müssen künftig die Identität des biologischen Vaters offenlegen. Der "Scheinvater" kann dann vom leiblichen Vater Unterhalt zurückverlangen. Den entsprechenden Gesetzentwurf segnete das Bundeskabinett ab.
Mütter von "Kuckuckskindern" werden künftig per Gesetz dazu verpflichtet, den leiblichen Vater ihres Nachwuchses anzugeben. Das Bundeskabinett räumte mit seinem Gesetzesbeschluss Vätern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, mehr Rechte ein. Sollten sich die Zweifel bewahrheiten, können die Männer Unterhaltszahlungen zurückverlangen.
Der entsprechende Gesetzentwurf stammt von Bundesjustizminister Heiko Maas. Konkret sieht er folgendes vor: Der "Scheinvater" des Kindes kann von der Mutter die Auskunft verlangen, wenn er die eigene Vaterschaft wirksam anfechten kann. Dies ist der Fall, wenn etwa ein Gericht ein Abstammungsgutachten angeordnet hat - dann wird ein Vaterschaftstest durchgeführt, dessen Ergebnis als rechtlich gültiger Beweis gilt.
Liegt der Beweis vor, dann muss die Mutter den leiblichen Vater des Kindes angeben. Oder die möglichen Väter - wenn es im Zeitraum der Zeugung mehrere Sexualpartner gegeben hatte. Der "Scheinvater" hat dann das Recht, vom biologischen Vater Unterhaltskosten zurückzufordern - der Regressanspruch bezieht sich auf Unterhaltszahlungen von bis zu zwei Jahren. Diese zeitliche Begrenzung begründete Maas damit, dass es unangemessen sei, "ein Familienleben über viele Jahre finanziell rückabzuwickeln".

Gericht kann Mutter von Pflicht entbinden

Nur in Ausnahmefällen soll die Mutter auch künftig noch von der Auskunftspflicht entbunden werden, dafür müssen dann schwerwiegende Gründe vorliegen. Ein Gericht soll künftig die Einzelfälle prüfen und entscheiden, ob die Auskunft für die Mutter unzumutbar ist. Mit dem neuen Gesetz wird eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts erfüllt. Dieses hatte 2015 per Urteil eine eigene gesetzliche Grundlage für den Auskunftsanspruch von potenziellen Kuckuckskind-Vätern gefordert.
Die Rechtsexpertin der Grünen, Katja Keul, kritisierte den Kabinettsbeschluss. Dass die Mutter Auskunft über ihre Sexpartner geben müsse, greife zu tief in ihr Persönlichkeitsrecht ein. Der Auskunftsanspruch solle daher die Ausnahme und nicht die Regel sein.
Wie viele "Kuckuckskinder" es in Deutschland gibt, ist unklar. Verschiedene Studien gehen von Zahlen zwischen vier und zehn Prozent aller Kinder aus.

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